Die Patientenverfügung ist eine selbstbestimmte Vorsorgemaßnahme für den Krankheitsfall. Die Verfügung wird angewendet, wenn ein Patient aufgrund einer schweren Erkrankung oder wegen eines Unfalls nicht mehr in der Lage ist, eigene Wünsche mündlich zu äußern. Das Dokument enthält die eigenen Bestimmungen, ob und welche medizinischen Behandlungen im Krankheitsfall eingeleitet werden sollen. Darüber hinaus kann auch eine Vertrauensperson festgehalten werden, die im Sinne des Patienten handelt. Die Ärzte sind an diese Weisungen gebunden und müssen die Patientenverfügung berücksichtigen.
Es empfiehlt sich, die Verfügung regelmäßig zu aktualisieren (mit Datum und Unterschrift) und die Angehörigen über den Ort der Aufbewahrung zu informieren.
Diese Information kann keine Rechtsberatung ersetzen. Zur Vermeidung von Unklarheiten empfehlen wir die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz: www.bmj.de